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Motorflug - Ausbildung

Bei uns im Verein stehen dir als angehender Flugschüler eine große Auswahl an Möglichkeiten offen. Egal ob du später für dich fliegen möchtest oder ob es später einmal etwas größer werden darf: Bei uns findest du für deine Vorstellung die richtige Ausbildung. Uns ist durchaus bewusst, dass die ganzen Möglichkeiten unübersichtlich erscheinen und es gar nicht so einfach ist eine Entscheidung zu treffen. Solltest du nach dem lesen dieser Seite weitere Fragen haben, dann melde dich gerne per Mail bei uns und wir werden dir weitere Informationen und individuelle Entscheidungshilfen zukommen lassen. Dank unserer engagierten Fluglehrer stehen dir folgende Ausbildungen zu Auswahl:

SPL (TMG only)

Diese Ausbildung bzw. diese Lizenz gibt es noch nicht allzu lange. Es handelt sich dabei um eine international anerkannte Segelfluglizenz (SPL – Sailplane Pilot Licence), die jedoch nur die Rechte für TMG (Touring Motor Glider) beinhaltet. Damit ist man nach der Ausbildung und bestandener Prüfung berechtigt Motorsegler, wie unsere D-KAMC zu fliegen.

Es gibt bei dieser Lizenz mehrere Vorteile. Zum einen ist diese Lizenz unbefristet gültig und muss nicht durch eine erneute Prüfung erneuert werden, wie es bei anderen Lizenzen der Fall ist. Außerdem hat man über die Lizenz alle Möglichkeiten offen, andere Lizenzen zu erwerben oder die Rechte des Segelfluges zu erlangen.

Die Voraussetzungen sehen wie folgt aus:

  • Mindestalter 16 Jahre
    • Bei Minderjährigen Flugschüler*innen ist die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig
  • Straffreiheitserklärung oder ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung)
    • Bis zum ersten Alleinflug MUSS eine ZÜP vorliegen
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse II oder LAPL (Medical)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (auch dieser kann durch die ZÜP ersetzt werden)
  • 15 Std. Flugunterricht
    • Davon mind. 10 Std. mit Fluglehrer
    • Davon mind. 2 Std. Alleinflug unter Aufsicht
    • 45 Starts und Landungen
    • Solo-Überlandflug von 150 km (80 NM) mit vollständiger Landung auf einem fremden Flugplatz

Bei den Angaben der Flugstunden handelt es sich um die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestanforderungen. Die Erfahrung unserer Fluglehrer haben jedoch gezeigt, dass diese Zeit nicht ausreichend für die umfangreiche und vollständige Ausbildung nach unserem Maßstab ist. Die genaue Ausbildungszeit variiert stark von Flugschüler*in zu Flugschüler*in und kann nicht pauschal angegeben werden.

LAPL (A)(TMG)

Die LAPL (A)-Lizenz ist eine europaweit anerkannte Lizenz, die dich dazu berechtigt, Flugzeuge bzw. Motorsegler (TMG) zu führen. Bei uns kannst du die Lizenz mit dem der Berechtigung für Motorsegler (TMG) erlangen. Auch diese Lizenz ist unbefristet gültig und muss nicht durch eine Prüfung erneuert werden. Ein weiterer Vorteil dieser Lizenz liegt in den vielen zusätzlichen Berechtigungen, die du nach deiner Ausbildung erlangen kannst. Nach der Ausbildung kannst du beispielsweise noch den Eintrag SEP (Single Engine Piston) erlangen. Damit kannst du dann auch größere Flugzeuge bis zu 2 t MTOW (also maximalen Abfluggewicht) fliegen, wie beispielsweise eine Cessna 172. Oder du erlangst die Nachtflugberechtigung (NVFR), womit du bei gutem Wetter im Dunkeln fliegen darfst. Mit dieser Lizenz stehen dir also ein paar Optionen mehr zur Verfügung als mit der SPL (TMG only) -Lizenz, mit der Einschränkung, dass diese Lizenz nur in Europa Gültigkeit hat.

Geschult wird ebenfalls auf unserer D-KAMC und die Anforderungen weichen etwas von denen der SPL (TMG only)-Lizenz ab.

  • Mindestalter 16 Jahre
    • Bei Minderjährigen Flugschüler*innen ist die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig
  • Straffreiheitserklärung oder ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung)
    • Bis zum ersten Alleinflug MUSS eine ZÜP vorliegen
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse II oder LAPL (Medical)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (auch dieser kann durch die ZÜP ersetzt werden)
  • 30 Std. Flugunterricht
    • Davon mind. 15 Std. mit Fluglehrer in der Luftfahrzeugklasse TMG
    • Davon mind. 6 Std. Alleinflug unter Aufsicht, wobei mind. Ein Solo-Überlandflug von 150 km (80 NM) mit vollständiger Landung auf einem fremden Flugplatz erfolgen muss

PPL (A)

Die PPL(A) Lizenz ist die höchste Lizenz, die man bei uns im Verein erwerben kann. Es handelt sich dabei um eine international anerkannte Privatpilotenlizenz und stellt die höchste Lizenz vor den Lizenzen für Berufspiloten dar. Diese Lizenz kombiniert beide Vorteile der SPL (TMG only)-Lizenz und der LAPL(A)-Lizenz. Nach der Ausbildung gibt es auch hier verschiedene Berechtigungen, die du erlangen kannst. Eine grobe Übersicht findest du unten im Vergleich aller Lizenzen.

Auch hier findet die Schulung auf unserem Motorsegler statt, sodass du erst einmal die Rechte TMG mit der Lizenz erhältst.

  • Mindestalter 16 Jahre
    • Bei Minderjährigen Flugschüler*innen ist die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig
  • Straffreiheitserklärung oder ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung)
    • Bis zum ersten Alleinflug MUSS eine ZÜP vorliegen
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse II oder LAPL (Medical)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (auch dieser kann durch die ZÜP ersetzt werden)
  • 45 Std. Flugunterricht
    • Davon mind. 25 Std. mit Fluglehrer in der Luftfahrzeugklasse TMG
    • Davon mind. 10 Std. Alleinflug unter Aufsicht, wovon mind. 5 Std. Allein-Überlandflüge beinhaltet sein müssen, wobei mindestens einen Überlandflug von 270 km (150 NM) mit vollständiger Landung auf zwei fremden Flugplätzen erfolgen muss.

Theoretische Ausbildung

Alle drei Lizenzen enthalten natürlich auch eine Theoretische Ausbildung. Insgesamt müssen 9 Fächer in einer theoretischen Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde bestanden werden. Die Vorbereitung der Fächer (Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleitung und Flugplanung, Navigation, Betriebliche Verfahren und Grundlagen des Fliegens). Der Theorieunterricht findet durch unsere Fluglehrer vor allem in den Wintermonaten statt, wenn das Wetter vielleicht sowieso nicht gut genug für die praktische Ausbildung ist.

Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache mit den Fluglehrern individuell. Dies bietet den Vorteil, dass wir für unsere Ausbildung nicht nur auf die Wochenenden angewiesen sind.

UL – Luftsportfahrerschein

Für Informationen zur Ausbildung im Bereich Ultraleichtflug guck gerne HIER vorbei. 

Die Varianten im Überblick

 

SPL (TMG only)

LAPL (A)

PPL (A)

UL-Luftsportgeräte

Anerkennung

International anerkannt

Europaweit anerkannt

International anerkannt

Nur in DE
(teilweise im EU-Ausland)

Mindestalter

16

16

16

16

Brauche ich eine ZÜP?

Ja

Ja

Ja

Nein

Umschulung auf UL-Flugzeuge

Ja

Ja

Ja

Es kann keine Umschulung auf SPL (TMG only), LAPL(A) oder PPL(A) erfolgen

Kann ich nach der Ausbildung eine Nachtflugberechtigung erlangen

Nein

Ja

Ja

Nein

Kann ich eine Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen erlangen?

Ja

Ja

Ja

Ja

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